Eine Übersicht, auf welche Verwaltungen/Betriebe und Arbeitnehmer das Tarifrecht Anwendung findet, ist im Bereich "TVÖD Geltungsbereich", welche wesentlichen Mantelregelungen, unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand, getroffen wurden, ist im Bereich "TVÖD Mantelregelungen", eingestellt.
Die Tariftexte haben wir unter "TVÖD Texte" eingestellt.
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben am 13. September 2005 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Das Tarifrecht soll den Ansprüchen an ein modernes, leistungsgerechtes, flexibles und einheitliches Tarifrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gerecht werden.
Wesentliche Reforminhalte
sind: Vereinfachung, Deregulierung und Transparenz, Abschaffung
eines leistungsfernen Bezahlsystems (keine Lebensaltersstufen oder
Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr); Einführung
zusätzlicher variabler Entgeltbestandteile ab 2007; flexiblere
Arbeitszeitregelungen und vieles mehr.