LAG Hamm - ArbG Bielefeld
03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
Vergütung von Wegezeiten
Die Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW enthält eine
abschließende Regelung der zu vergütenden Wegezeiten für Fahrer. Wege, die
deshalb anfallen, weil der Ort des Dienstbeginns und der Ort des Dienstendes
auseinanderfallen gehören nicht dazu.
Weitere Informationen:
Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht