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+++ Vergütung von Wegezeiten +++


LAG Hamm - ArbG Bielefeld
03.03.2005 - 16 Sa 1371/04


Vergütung von Wegezeiten
Die Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW enthält eine abschließende Regelung der zu vergütenden Wegezeiten für Fahrer. Wege, die deshalb anfallen, weil der Ort des Dienstbeginns und der Ort des Dienstendes auseinanderfallen gehören nicht dazu.

Weitere Informationen:


 

 
Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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