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Der aktuelle Fall Wie muss der Betriebs- oder Personalrat in der Einladungsphase zum betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt werden? Hat der Betriebs- oder Personalrat in dieser Phase bereits ein Beteiligungsrecht und das Recht die Auskunft über den Kreis der einzubeziehenden Beschäftigten zu bekommen? Eine kurze Einführung in eine neue Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg dazu unter BEM Kurzdarstellung. Eine Anmerkung dazu von Frau Rechtsanwältin Timmermann ist im April-Heft der Zeitschrift "Der Personalrat" erschienen. Diese finden Sie hier als PDF-Datei. Die Entscheidung des OVG Berlin Brandenburg im Volltext (nicht rechtskräftig) ◄ hier |
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Maria Timmermann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 59
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