Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst
LAG Berlin - ArbG Berlin,
30.11.2004
3 Sa 1634/04
Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des
Grundsatzes der Vorrangigkeit einer Verfallanordnung
1. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe der Vorteile, die der
Arbeitnehmer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der ihm
obliegenden Aufgaben von einem Dritten rechtswidrig erhalten hat.
2. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes; und zwar
unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber dazu auf die Regelung des § 10 BAT
stützen kann (Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in
Strafsachen).
3. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe das Schmiergeld wegen spekulativer
Aktiengeschäfte verbraucht, ist im Rahmen seiner Herausgabepflicht
unbeachtlich.
4. Ist im Strafverfahren gem. §§ 73 ff. StGB eine Verfallanodnung ergangen,
geht diese dem Herausgabeannspruch des Arbeitgebers vor; dieser ist in
Bestechungsfällen nicht Verletzter i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB.
Sieht das Strafgericht auf der Grundlage des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB nach
seinem tatrichterlichen Ermessen von einer Verfallanordnung (teilweise)
rechtskräftig ab, so bleibt der (darüber hinausgehende) Herausgabeanspruch
des Arbeitgebers unberührt. Die Verfallvorschriften
der §§ 73 ff. StGB stellen keine abschließende Sonderregelung dar, so dass
bei einer gem. § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB unterbliebenen Verfallanordnung
Ansprüche Dritter nicht beseitigt werden.
BGB § 672 alter Fassung
BGB §§ 242, 667, 681 Satz 2, 687 Abs. 2, 823 Abs. 2, 826
StGB §§ 73 ff., 263, 266, 332
BAT § 10
BBG § 70
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