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    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst  
    LAG Berlin - ArbG Berlin,
    30.11.2004 
     
    3 Sa 1634/04 
    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des 
    Grundsatzes der Vorrangigkeit einer Verfallanordnung 
     
    1. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe der Vorteile, die der 
    Arbeitnehmer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der ihm 
    obliegenden Aufgaben von einem Dritten rechtswidrig erhalten hat. 
     
    2. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes; und zwar 
    unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber dazu auf die Regelung des § 10 BAT 
    stützen kann (Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in 
    Strafsachen). 
     
    3. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe das Schmiergeld wegen spekulativer 
    Aktiengeschäfte verbraucht, ist im Rahmen seiner Herausgabepflicht 
    unbeachtlich. 
     
    4. Ist im Strafverfahren gem. §§ 73 ff. StGB eine Verfallanodnung ergangen, 
    geht diese dem Herausgabeannspruch des Arbeitgebers vor; dieser ist in 
    Bestechungsfällen nicht Verletzter i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB. 
     
    Sieht das Strafgericht auf der Grundlage des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB nach 
    seinem tatrichterlichen Ermessen von einer Verfallanordnung (teilweise) 
    rechtskräftig ab, so bleibt der (darüber hinausgehende) Herausgabeanspruch 
    des Arbeitgebers unberührt. Die Verfallvorschriften 
     
    der §§ 73 ff. StGB stellen keine abschließende Sonderregelung dar, so dass 
    bei einer gem. § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB unterbliebenen Verfallanordnung 
    Ansprüche Dritter nicht beseitigt werden. 
    BGB § 672 alter Fassung 
    BGB §§ 242, 667, 681 Satz 2, 687 Abs. 2, 823 Abs. 2, 826 
    StGB §§ 73 ff., 263, 266, 332 
    BAT § 10 
    BBG § 70 
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