+++ 3Sa696/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
13.09.2005
3 Sa 696/05


Bemessungsgrundlage für tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge; Tarifauslegung

1. Sinkt die Beschwer des Rechtsmittelklägers infolge des Abschlusses eines Teilvergleichs im Berufungsverfahren auf einen an sich nicht rechtsmittelfähigen Wert ab, so wird die Berufung dadurch nicht unzulässig.

2. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine tarifliche Regelung hinsichtlich der Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen im Zweifel auf den effektiven, übertariflichen Stundenlohn abstellt. Unterscheiden die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Regelung der Bemessungsgrundlage hinsichtlich anderweitiger tariflicher Leistungen zwischen dem Begriff des Tariflohns und dem des Stundenlohns, so ist die Zuschlagsregelung, die vom Stundenlohn ausgeht so auszulegen, dass insoweit der effektive Stundenlohn maßgeblich sein soll

§ 64 Abs. 2 b ArbGG
MTV und ETV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin vom 7.7.2003.



+++ 17Sa759/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
09.09.2005
17 Sa 759/05


Rückzahlung von unberechtigten Leistungen der Urlaubskasse des Baugewerbes

Der Arbeitnehmer kann von dem Arbeitgeber aus eigenem Recht nicht verlangen, eine zu Unrecht erfolgte Erstattung der Urlaubsvergütung an die Urlaubskasse zurückzuzahlen.

BRTV § 8
VTV §§ 6, 13, 18

 

++ 17Ta(kost)6024/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
27.07.2005
17 Ta (Kost) 6024/05


Terminsgebühr bei gerichtlich festgestelltem Vergleich

Die Feststellung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO führt nur in den in Nr. 3104 W-RVG genannten Verfahren zum Entstehen einer Terminsgebühr.

W-RVG Nr. 3104




+++ 17Ta(kost)6073/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
02.11.2005
17 Ta (Kost) 6073/05


Bestandsstreitigkeit - mehrere Kündigungen; Anrechnung des Wertes einer Vergütungsklage

Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer Kündigungsschutzanträge sowie einer Vergütungsklage, die im gleichen Rechtsstreit verfolgt werden.

GKG § 42


+++ 3Sa2534/04 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
24.5.2005
3 Sa 2534/04


Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO

1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des Landes Berlin auf der Grundlage des § 12 BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken.

2. Aus einer nach § 84 Abs. 1 PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen, aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen) Stellungnahme ausdrücklich rügt.

§ 256 ZPO
§ 12 BAT
§§ 84, 99 c PersVG Bln
§§ 1-3, 7 Stellenpoolgesetz (StPG) vom 09.12.2003 Abschnitt II der
Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom
30.09.1999 (VBSV 2000).



+++ 6Sa1106/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
19.8.2005
6 Sa 1106/05

Widerrufsvorbehalt

Ist eine Gratifikation nach einem Formularvertrag eine jederzeit widerrufliche freiwillige Leistung, aus der ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann, so begründet dies lediglich einen Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers für einen entsprechenden Anspruch des Arbeitnehmers

§§ 158 Abs. 2, 305c Abs. 2, 306 Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 2, 308 Nr. 4 BGB



+++ 10Ta1331/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
22.7.2005
10 Ta 1331/05

1. Der bloße Umstand, dass eine Bruttovergütung eingeklagt wird, führt nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen der sic-non-Rechtsprechung.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag im Zusammenhang mit einem Statusantrag geltend gemacht wird.




+++ 13Sa1081/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
19.8.2005
13 Sa 1081/05

Betriebsvereinbarung; Sozialplan; Blankettverweisung

1. Verweist ein Sozialplan auf die Inhaltsnormen einer anderen Betriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung, handelt es sich um eine sogenannte Blankettverweisung. Eine solche ist jedenfalls insoweit wirksam, als sie auf die normativen Regelungen verweist, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplans in Kraft waren (im Anschluss an BAG 23.6.1992 - 1 ABR 9/92 -).

2. Der Inhalt der in Bezug genommenen Regelungen bleibt auch dann maßgebend, wenn deren Geltung aufgehoben oder sie durch eine andere Regelung ersetzt worden sind.

§§ 77; 112 BetrVG



  

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Maria Timmermann
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