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    +++ 3Sa696/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    13.09.2005 
    3 Sa 696/05 
     
    Bemessungsgrundlage für tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge; 
    Tarifauslegung 
     
    1. Sinkt die Beschwer des Rechtsmittelklägers infolge des Abschlusses eines 
    Teilvergleichs im Berufungsverfahren auf einen an sich nicht 
    rechtsmittelfähigen Wert ab, so wird die Berufung dadurch nicht unzulässig. 
     
    2. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine tarifliche Regelung hinsichtlich 
    der Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen im Zweifel auf den effektiven, 
    übertariflichen Stundenlohn abstellt. Unterscheiden die 
    Tarifvertragsparteien im Rahmen der Regelung der Bemessungsgrundlage 
    hinsichtlich anderweitiger tariflicher Leistungen zwischen dem Begriff des 
    Tariflohns und dem des Stundenlohns, so ist die Zuschlagsregelung, die vom 
    Stundenlohn ausgeht so auszulegen, dass insoweit der effektive Stundenlohn 
    maßgeblich sein soll 
     
    § 64 Abs. 2 b ArbGG 
    MTV und ETV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin vom 7.7.2003. 
     
     
     
    +++ 17Sa759/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    09.09.2005 
    17 Sa 759/05 
     
    Rückzahlung von unberechtigten Leistungen der Urlaubskasse des Baugewerbes 
     
    Der Arbeitnehmer kann von dem Arbeitgeber aus eigenem Recht nicht verlangen, 
    eine zu Unrecht erfolgte Erstattung der Urlaubsvergütung an die Urlaubskasse 
    zurückzuzahlen. 
     
    BRTV § 8 
    VTV §§ 6, 13, 18 
     
  
    ++ 17Ta(kost)6024/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    27.07.2005 
    17 Ta (Kost) 6024/05 
     
    Terminsgebühr bei gerichtlich festgestelltem Vergleich 
     
    Die Feststellung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO führt 
    nur in den in Nr. 3104 W-RVG genannten Verfahren zum Entstehen einer 
    Terminsgebühr. 
     
    W-RVG Nr. 3104 
     
     
     
     
    +++ 17Ta(kost)6073/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    02.11.2005 
    17 Ta (Kost) 6073/05 
     
    Bestandsstreitigkeit - mehrere Kündigungen; Anrechnung des Wertes einer 
    Vergütungsklage 
     
    Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer 
    Kündigungsschutzanträge sowie einer Vergütungsklage, die im gleichen 
    Rechtsstreit verfolgt werden. 
     
    GKG § 42 
     
     
    +++ 3Sa2534/04 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    24.5.2005 
    3 Sa 2534/04 
     
    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; 
    Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO 
     
    1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des 
    Landes Berlin auf der Grundlage des § 12 BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den 
    Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken. 
     
    2. Aus einer nach § 84 Abs. 1 PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens 
    gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen, 
    aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene 
    Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme 
    herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen) 
    Stellungnahme ausdrücklich rügt. 
     
    § 256 ZPO 
    § 12 BAT 
    §§ 84, 99 c PersVG Bln 
    §§ 1-3, 7 Stellenpoolgesetz (StPG) vom 09.12.2003 Abschnitt II der 
    Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom 
    30.09.1999 (VBSV 2000). 
     
     
     
    +++ 6Sa1106/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    19.8.2005 
    6 Sa 1106/05 
     
    Widerrufsvorbehalt 
     
    Ist eine Gratifikation nach einem Formularvertrag eine jederzeit 
    widerrufliche freiwillige Leistung, aus der ein Anspruch nicht hergeleitet 
    werden kann, so begründet dies lediglich einen Widerrufsvorbehalt des 
    Arbeitgebers für einen entsprechenden Anspruch des Arbeitnehmers 
     
    §§ 158 Abs. 2, 305c Abs. 2, 306 Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 2, 308 Nr. 4 BGB 
     
     
     
    +++ 10Ta1331/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    22.7.2005 
    10 Ta 1331/05 
     
    1. Der bloße Umstand, dass eine Bruttovergütung eingeklagt wird, führt nicht 
    zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen der 
    sic-non-Rechtsprechung. 
     
    2. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag im Zusammenhang mit einem 
    Statusantrag geltend gemacht wird. 
     
     
     
     
    +++ 13Sa1081/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++ 
    LAG Berlin - ArbG Berlin 
    19.8.2005 
    13 Sa 1081/05 
     
    Betriebsvereinbarung; Sozialplan; Blankettverweisung 
     
    1. Verweist ein Sozialplan auf die Inhaltsnormen einer anderen 
    Betriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung, handelt es sich um 
    eine sogenannte Blankettverweisung. Eine solche ist jedenfalls insoweit 
    wirksam, als sie auf die normativen Regelungen verweist, die zum Zeitpunkt 
    des Abschlusses des Sozialplans in Kraft waren (im Anschluss an BAG 
    23.6.1992 - 1 ABR 9/92 -). 
     
    2. Der Inhalt der in Bezug genommenen Regelungen bleibt auch dann maßgebend, 
    wenn deren Geltung aufgehoben oder sie durch eine andere Regelung ersetzt 
    worden sind. 
     
    §§ 77; 112 BetrVG 
     
     
     
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