+++ 3Sa696/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
13.09.2005
3 Sa 696/05
Bemessungsgrundlage für tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge;
Tarifauslegung
1. Sinkt die Beschwer des Rechtsmittelklägers infolge des Abschlusses eines
Teilvergleichs im Berufungsverfahren auf einen an sich nicht
rechtsmittelfähigen Wert ab, so wird die Berufung dadurch nicht unzulässig.
2. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine tarifliche Regelung hinsichtlich
der Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen im Zweifel auf den effektiven,
übertariflichen Stundenlohn abstellt. Unterscheiden die
Tarifvertragsparteien im Rahmen der Regelung der Bemessungsgrundlage
hinsichtlich anderweitiger tariflicher Leistungen zwischen dem Begriff des
Tariflohns und dem des Stundenlohns, so ist die Zuschlagsregelung, die vom
Stundenlohn ausgeht so auszulegen, dass insoweit der effektive Stundenlohn
maßgeblich sein soll
§ 64 Abs. 2 b ArbGG
MTV und ETV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin vom 7.7.2003.
+++ 17Sa759/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
09.09.2005
17 Sa 759/05
Rückzahlung von unberechtigten Leistungen der Urlaubskasse des Baugewerbes
Der Arbeitnehmer kann von dem Arbeitgeber aus eigenem Recht nicht verlangen,
eine zu Unrecht erfolgte Erstattung der Urlaubsvergütung an die Urlaubskasse
zurückzuzahlen.
BRTV § 8
VTV §§ 6, 13, 18
++ 17Ta(kost)6024/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
27.07.2005
17 Ta (Kost) 6024/05
Terminsgebühr bei gerichtlich festgestelltem Vergleich
Die Feststellung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO führt
nur in den in Nr. 3104 W-RVG genannten Verfahren zum Entstehen einer
Terminsgebühr.
W-RVG Nr. 3104
+++ 17Ta(kost)6073/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
02.11.2005
17 Ta (Kost) 6073/05
Bestandsstreitigkeit - mehrere Kündigungen; Anrechnung des Wertes einer
Vergütungsklage
Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer
Kündigungsschutzanträge sowie einer Vergütungsklage, die im gleichen
Rechtsstreit verfolgt werden.
GKG § 42
+++ 3Sa2534/04 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
24.5.2005
3 Sa 2534/04
Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats;
Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO
1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des
Landes Berlin auf der Grundlage des § 12 BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den
Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken.
2. Aus einer nach § 84 Abs. 1 PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens
gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen,
aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene
Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme
herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen)
Stellungnahme ausdrücklich rügt.
§ 256 ZPO
§ 12 BAT
§§ 84, 99 c PersVG Bln
§§ 1-3, 7 Stellenpoolgesetz (StPG) vom 09.12.2003 Abschnitt II der
Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom
30.09.1999 (VBSV 2000).
+++ 6Sa1106/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
19.8.2005
6 Sa 1106/05
Widerrufsvorbehalt
Ist eine Gratifikation nach einem Formularvertrag eine jederzeit
widerrufliche freiwillige Leistung, aus der ein Anspruch nicht hergeleitet
werden kann, so begründet dies lediglich einen Widerrufsvorbehalt des
Arbeitgebers für einen entsprechenden Anspruch des Arbeitnehmers
§§ 158 Abs. 2, 305c Abs. 2, 306 Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 2, 308 Nr. 4 BGB
+++ 10Ta1331/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
22.7.2005
10 Ta 1331/05
1. Der bloße Umstand, dass eine Bruttovergütung eingeklagt wird, führt nicht
zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen der
sic-non-Rechtsprechung.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Antrag im Zusammenhang mit einem
Statusantrag geltend gemacht wird.
+++ 13Sa1081/05 - LAG Berlin - ArbG Berlin +++
LAG Berlin - ArbG Berlin
19.8.2005
13 Sa 1081/05
Betriebsvereinbarung; Sozialplan; Blankettverweisung
1. Verweist ein Sozialplan auf die Inhaltsnormen einer anderen
Betriebsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung, handelt es sich um
eine sogenannte Blankettverweisung. Eine solche ist jedenfalls insoweit
wirksam, als sie auf die normativen Regelungen verweist, die zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Sozialplans in Kraft waren (im Anschluss an BAG
23.6.1992 - 1 ABR 9/92 -).
2. Der Inhalt der in Bezug genommenen Regelungen bleibt auch dann maßgebend,
wenn deren Geltung aufgehoben oder sie durch eine andere Regelung ersetzt
worden sind.
§§ 77; 112 BetrVG
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