+++ Entgeltzahlung an Feiertagen +++
LAG Hamm - ArbG Bielefeld
01.12.2004

18 Sa 1403/04
Entgeltzahlung an Feiertagen, dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag, öffentlicher Nahverkehr

Die dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag schließt dessen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG nur dann aus, wenn sich die dienstplanmäßige Freistellung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.
EFZG § 2 Abs. 1
EFZG § 12
GewO § 106 Abs. 1



 
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Maria Timmermann
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