+++ Auflösende Bedingung,
Rente wegen Erwerbsminderung +++
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
01.12.2004
7 AZR 135/04
Auflösende Bedingung, Rente wegen Erwerbsminderung
1. Das Arbeitsverhältnis endet nach § 59 Abs. 1 iVm. Abs. 3 BAT auch dann,
wenn der Angestellte seine Weiterbeschäftigung auf einem für ihn
gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatz nur mündlich beantragt hat.
2. Ein nur mündliches Weiterbeschäftigungsverlangen wahrt die Schriftform
des § 59 Abs. 3 BAT nicht. Denn die Vorschrift enthält ein konstitutives
Schriftformerfordernis iSv. § 125 Satz 1 BGB.
GG Art. 12 Abs. 1
TzBfG §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2, 17 Satz 1, 21
BGB §§ 125 Satz 1, 242, 305 ff.
BAT § 59 Abs. 1
BAT Nr. 1 Protokollnotiz Nr. 1g Satz 2 zu SR 2y (in der ab dem 1. Januar
2002 geltenden Fassung)
SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2
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