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	 +++ Auflösende Bedingung, 
    Rente wegen Erwerbsminderung +++ 
    BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin 
    01.12.2004 
     
    7 AZR 135/04 
    Auflösende Bedingung, Rente wegen Erwerbsminderung 
     
    1. Das Arbeitsverhältnis endet nach § 59 Abs. 1 iVm. Abs. 3 BAT auch dann, 
    wenn der Angestellte seine Weiterbeschäftigung auf einem für ihn 
    gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatz nur mündlich beantragt hat. 
     
    2. Ein nur mündliches Weiterbeschäftigungsverlangen wahrt die Schriftform 
    des § 59 Abs. 3 BAT nicht. Denn die Vorschrift enthält ein konstitutives 
    Schriftformerfordernis iSv. § 125 Satz 1 BGB. 
     
    GG Art. 12 Abs. 1 
    TzBfG §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2, 17 Satz 1, 21 
    BGB §§ 125 Satz 1, 242, 305 ff. 
    BAT § 59 Abs. 1 
    BAT Nr. 1 Protokollnotiz Nr. 1g Satz 2 zu SR 2y (in der ab dem 1. Januar 
    2002 geltenden Fassung) 
    SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2 
	  
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