Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst
LAG Berlin - ArbG Berlin, 30.11.2004

3 Sa 1634/04
Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes der Vorrangigkeit einer Verfallanordnung

1. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe der Vorteile, die der Arbeitnehmer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der ihm obliegenden Aufgaben von einem Dritten rechtswidrig erhalten hat.

2. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes; und zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber dazu auf die Regelung des § 10 BAT stützen kann (Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen).

3. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe das Schmiergeld wegen spekulativer Aktiengeschäfte verbraucht, ist im Rahmen seiner Herausgabepflicht unbeachtlich.

4. Ist im Strafverfahren gem. §§ 73 ff. StGB eine Verfallanodnung ergangen, geht diese dem Herausgabeannspruch des Arbeitgebers vor; dieser ist in Bestechungsfällen nicht Verletzter i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB.

Sieht das Strafgericht auf der Grundlage des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB nach seinem tatrichterlichen Ermessen von einer Verfallanordnung (teilweise) rechtskräftig ab, so bleibt der (darüber hinausgehende) Herausgabeanspruch des Arbeitgebers unberührt. Die Verfallvorschriften

der §§ 73 ff. StGB stellen keine abschließende Sonderregelung dar, so dass bei einer gem. § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB unterbliebenen Verfallanordnung Ansprüche Dritter nicht beseitigt werden.
BGB § 672 alter Fassung
BGB §§ 242, 667, 681 Satz 2, 687 Abs. 2, 823 Abs. 2, 826
StGB §§ 73 ff., 263, 266, 332
BAT § 10
BBG § 70

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Maria Timmermann
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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