Der aktuelle Fall

Wie muss der Betriebs- oder Personalrat in der Einladungsphase zum betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt werden? Hat der Betriebs- oder Personalrat in dieser Phase bereits ein Beteiligungsrecht und das Recht die Auskunft über den Kreis der einzubeziehenden Beschäftigten zu bekommen?

Eine kurze Einführung in eine neue Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg dazu unter BEM Kurzdarstellung.

Eine Anmerkung dazu von Frau Rechtsanwältin Timmermann ist im April-Heft der Zeitschrift "Der Personalrat" erschienen. Diese finden Sie hier als PDF-Datei.

Die Entscheidung des OVG Berlin Brandenburg im Volltext (nicht rechtskräftig) hier

Weitere Informationen:



Anmerkung zur
OVG-Entscheidung

Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kurfürstendamm 59
10707 Berlin
 

Telefon
Telefax
E-Mail
(+49) 030.864 797 -0
(+49) 030.864 797 -77
kanzlei@timmermann-
rechtsanwae
lte.de