+++ Auflösende Bedingung, Rente wegen Erwerbsminderung +++
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
01.12.2004

7 AZR 135/04
Auflösende Bedingung, Rente wegen Erwerbsminderung

1. Das Arbeitsverhältnis endet nach § 59 Abs. 1 iVm. Abs. 3 BAT auch dann, wenn der Angestellte seine Weiterbeschäftigung auf einem für ihn gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatz nur mündlich beantragt hat.

2. Ein nur mündliches Weiterbeschäftigungsverlangen wahrt die Schriftform des § 59 Abs. 3 BAT nicht. Denn die Vorschrift enthält ein konstitutives Schriftformerfordernis iSv. § 125 Satz 1 BGB.


GG Art. 12 Abs. 1
TzBfG §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2, 17 Satz 1, 21
BGB §§ 125 Satz 1, 242, 305 ff.
BAT § 59 Abs. 1
BAT Nr. 1 Protokollnotiz Nr. 1g Satz 2 zu SR 2y (in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung)
SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2

 

Weitere Informationen:


 

 
Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kurfürstendamm 59
10707 Berlin
 

Telefon
Telefax
E-Mail
(+49) 030.864 797 -0
(+49) 030.864 797 -77
kanzlei@timmermann-
rechtsanwae
lte.de