Pressemeldung des Senats von Berlin: Inneres
						Änderung des 
						Personalvertretungsgesetzes
					
					Aus der Sitzung des Senats am 15. Januar 2008:
					
					Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und 
					Sport, Dr. Ehrhart Körting, beschlossen, den Gesetzentwurf 
					zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes beim 
					Abgeordnetenhaus einzubringen. Der Rat der Bürgermeister 
					hatte der Vorlage ebenfalls zugestimmt.
					
					Der Senat verfolgt mit dem Gesetzentwurf einerseits das 
					Ziel, auch im öffentlichen Dienst die Mitbestimmung der 
					Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer zu erhalten und sogar 
					noch auszubauen, andererseits die nach der Rechtsprechung 
					des Bundesverfassungsgerichts aus dem Demokratieprinzip 
					folgenden notwendigen Grenzen der Mitwirkung der 
					Personalvertretung im öffentlichen Dienst zu konkretisieren. 
					In seinem Urteil vom 24. Mai 1995 hat das 
					Bundesverfassungsgericht Grenzen für die Mitbestimmung im 
					öffentlichen Dienst gesetzt, weil in einer Vielzahl von 
					Entscheidungen letztverbindlich die dem Parlament 
					verantwortliche Regierung entscheiden muss. Gleichzeitig hat 
					das Bundesverfassungsgericht für die Einzelausgestaltung dem 
					Landesgesetzgeber Spielräume bei der Gesetzgebung 
					zugestanden. Der Gesetzentwurf hat sich weitgehend für eine 
					Ausnutzung der Spielräume zugunsten der Mitbestimmung 
					entschieden. Im Vergleich aller Personalvertretungsgesetze 
					der Länder, die seit dem Urteil des 
					Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 ergangen sind, 
					stellt sich das im Entwurf vorliegende Änderungsgesetz als 
					das mitbestimmungsfreundlichste neue 
					Personalvertretungsgesetz dar. Im Einzelnen:
					
					• In Haushaltsfragen werden die Kompetenzen der Personalräte 
					erweitert: Die Personalvertretung ist künftig über die 
					Wirtschafts- oder Haushaltsplanung der Dienststellen zu 
					informieren.
					
					• Die der heutigen Arbeitswelt nicht mehr entsprechende 
					Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wird 
					aufgehoben. Arbeiter und Angestellte werden auch im 
					Personalvertretungsrecht gleich behandelt und bilden die 
					Gruppe der Arbeitnehmer.
					
					• Die neuen Formen der Arbeitsförderung wie 
					ABM-Beschäftigung und kurzfristige Ein-Euro-Jobs erfordern 
					eine Klärung der Frage, wie diese Mitarbeiterinnen und 
					Mitarbeiter in die Personalvertretung eingebunden werden. 
					Der Entwurf sieht vor, dass erst ab einer Tätigkeit von mehr 
					als sechs Monaten der Personalrat bei der Eingliederung 
					mitwirkt, nicht aber bei kurzfristigen Beschäftigungen.
					
					• Das Gleiche gilt bei Vertretungskräften in Schulen bis zur 
					Dauer von sechs Monaten. Hier ist eine Mitwirkung der 
					Personalvertretung vorgesehen, aber keine förmliche 
					Mitbestimmung.
					
					
					• Die Bindungswirkung der Entscheidung der Einigungsstelle 
					wird unter Beachtung des Urteils des 
					Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 einerseits und 
					des Auftrags der Verfassung von Berlin in Artikel 25, die 
					Mitbestimmung in der Verwaltung zu gewährleisten, 
					modifiziert. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 
					hoheitlichen Aufgaben gibt es künftig ein 
					Letztentscheidungsrecht des Senats bei Einstellung und 
					Kündigung. Außerdem wird die Verbindlichkeit einer 
					Entscheidung der Einigungsstelle durch ein 
					Letztentscheidungsrecht des Senats bei der Einführung von 
					Anwesenheitskontrollen, bei Schadensersatzansprüchen, bei 
					verhaltensbedingten Kündigungen und bei Versetzungen 
					eingeschränkt.
					
					• Unter anderem werden in der Vorschrift zur Bildung von 
					Gesamtpersonalräten (§ 50 PersVG) Aktualisierungen 
					vorgenommen.
					
					Senator Dr. Körting: „Der Senatsentwurf hält die Balance 
					zwischen der berechtigten Forderung der Mitarbeiterinnen und 
					Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, ihre 
					Arbeitsbedingungen mitzubestimmen, und der Kontrolle der 
					öffentlichen Verwaltung durch das Abgeordnetenhaus.“
					
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					Mitteilung vom: 15.01.2008, 13:31 Uhr 
					Rückfragen:
					
					Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
					Telefon: 9027-2730