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Aktuelle Entscheidungen: VG Potsdam vom
17.01.2013 -
- VG 21 K 1480/12.PVL - Bürgerarbeiter haben Anspruch auf Vergütung nach TVöD - Bürgerarbeiter müssen in den TVöD eingruppiert werden. - Die tarifliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf das Entgelt nach TVöD von 6 Monaten ist zu beachten! - Der Personalrat hat unter dem Gesichtspunkt der Eingruppierung ein Mitbestimmungsrecht. - Die Frage, wie öffentliche Arbeitgeber auf die Entscheidung reagieren können ist angepasst an den Einzelfall zu beantworten. Die schriftliche Entscheidung liegt uns noch nicht vor. Interessierten Mandanten und Nutzern von PersVGIS werden wir die Entscheidung nach Zustellung zur Verfügung stellen. Lesen Sie die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Potsdam und die Pressemitteilung unserer Kanzlei, in der die Auswirkungen der Entscheidung dargestellt sind. |
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Maria Timmermann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 59
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