Streik und die Folgen
Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub bei Streik, hier
eine Auswahl der Rechtsprechung des BAG.
Gericht: |
BAG 1. Senat |
Entscheidungsdatum: |
26.07.2005 |
Aktenzeichen: |
1 AZR 133/04 |
Dokumenttyp: |
Urteil |
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- Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer
Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem
betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und
anschließend an einer Warnstreikkundgebung
teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche
Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der
Kundgebungsteilnahme. Dementsprechend verringert
sich der Lohnanspruch nicht.
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Der
Volltext dieser Entscheidung ist hier als PDF abrufbar
Gericht: |
BAG 1. Senat |
Entscheidungsdatum: |
01.10.1991 |
Aktenzeichen: |
1 AZR 147/91 |
Dokumenttyp: |
Urteil |
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- 1. Eine Arbeitnehmerin, die während eines
Urlaubs, der vor Beginn eines Streiks gewährt wird,
arbeitsunfähig erkrankt, behält ihren Anspruch auf
Entgelt, solange sie sich nicht am Streik beteiligt.
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