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Beschäftigte (allein 3200 Beschäftigte in Brandenburg)  in Bürgerarbeit können erhebliche Lohnnachforderungen stellen

Erhebliche finanzielle Auswirkungen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu subventionierten Arbeitsverhältnissen im Modellprojekt "Bürgerarbeit", die sich in jedem Einzelfall auf voraussichtlich mindestens 400 EUR brutto monatlich belaufen.

Zügige Geltendmachung erforderlich, weil die  Ansprüche ansonsten verfallen.

Die Vergütung der Beschäftigten in Bürgerarbeit richtet sich nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Januar 2013 - VG 21 K 1480/12.PVL – nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD).

Beschäftigte in Bürgerarbeit sind zuvor arbeitslos gewesene Arbeitnehmer, die Arbeitsverhältnisse mit öffentlichen Arbeitgebern begründen konnten, weil solche Arbeitsverhältnisse  im Rahmen des Modellprojekts "Bürgerarbeit" mit Bundesmitteln gefördert werden,

Die Finanzierung der unter dieser Bezeichnung begründeten Arbeitsverhältnisse erfolgt durch Zuschüsse des Bundes zum Arbeitsentgelt und zum Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers. Der Zuschuss beträgt maximal 1.080 EUR/Monat und darf nicht höher sein als das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt nebst Arbeitgeber-Sozialversicherungsaufwand. Ferner ist Voraussetzung für die Förderung, dass die von den Arbeitnehmern zu verrichtenden Dienste im Sinne des § 261 Abs. 1 SGB III "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" sind.

Tatsächlich erfolgte durch den öffentlichen Arbeitgeber in dem Verfahren aber lediglich eine Vergütung in Höhe des Zuschusses, also in Höhe von 1.080 EUR brutto, obwohl es sich ausdrücklich nur um einen Zuschuss und nicht um die Gesamtvergütung handeln sollte. Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam ist,  dass jeder Bürgerarbeiter mindestens eine weitere Vergütung in Höhe von 419,50 EUR brutto im Monat verlangen kann, weil die niedrigste Grundvergütung nach Entgeltgruppe 1 TVöD 1.499,50 EUR beträgt. Mit der Sonderzahlung Ost sind es sogar 1.520,49 EUR. In Betracht kommt aber auch ein höherer Vergütungsanspruch wenn es sich um eine qualifiziertere Tätigkeit, die höher einzugruppieren ist, handelt.

Der TVöD sieht zur Anspruchsgeltendmachung eine sechsmonatige Ausschlussfrist vor. Die Ansprüche müssen also zügig geltend gemacht werden.

Uns liegen die Entscheidungsgründe noch nicht vor. Der Beschluss ist mit der Beschwerde anfechtbar. Sicher ist aber, dass jetzt jeder Beschäftigte in Bürgerarbeit, der sich eine höhere Vergütung sichern möchte, zwingend die Ansprüche schriftlich geltend machen muss, damit die Ansprüche nicht verfallen. Ansprüche, die älter als sechs Monate sind, sind bereits verfallen. Wenn sich die öffentlichen Arbeitgeber sträuben, die Ansprüche zu erfüllen, muss notfalls jeder Einzelne seine Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen.

Nach einem Bericht der PNN (Potsdamer Neueste Nachrichten vom 19.01.2013 – „Das würde erhebliche Probleme bereiten“) sollen allein in Brandenburg 3200 Beschäftigte im Rahmen der Bürgerarbeit tätig sein.

Maria Timmermann

Rechtsanwältin

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Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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