Streik und die Folgen


Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub bei Streik, hier eine Auswahl der Rechtsprechung des BAG.

 

Gericht: BAG 1. Senat
Entscheidungsdatum: 26.07.2005
Aktenzeichen: 1 AZR 133/04
Dokumenttyp: Urteil
 
 
 
 

Leitsatz

 
Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungsteilnahme. Dementsprechend verringert sich der Lohnanspruch nicht.

 Der Volltext dieser Entscheidung ist hier als PDF abrufbar


 

Gericht: BAG 1. Senat
Entscheidungsdatum: 01.10.1991
Aktenzeichen: 1 AZR 147/91
Dokumenttyp: Urteil
 
 
 
 

Leitsatz

 
1. Eine Arbeitnehmerin, die während eines Urlaubs, der vor Beginn eines Streiks gewährt wird, arbeitsunfähig erkrankt, behält ihren Anspruch auf Entgelt, solange sie sich nicht am Streik beteiligt.

 

 
 
Maria Timmermann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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